Die 3G Regel gilt für den Sport im Innen- und Außenbereich

Ab dem 4.03. tritt eine weitere Lockerung der Corona-Schutzverordnung NRW in Kraft. Es gilt wieder 3G, das bedeutet, dass auch Nichtgeimpfte mit einem negativen Bürgertest (nicht älter als 24 Std./ PCR 48 Std.) am Sport teilnehmen dürfen. Die 3G Regel gilt für den Sport im Innen- und Außenbereich.

Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren fallen Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G+) ganz weg.