Ab Donnerstag, 13. Januar, enfällt die Testpflicht für Geboosterte!
Liebe Mitglieder,
für den Sport gilt 2G+, d.h. aktuell dürfen nur immunisierte (geimpfte oder genesene) Personen am Sportbetrieb teilnehmen, die gleichzeitig einen negativen Coronatest vorweisen (nicht länger als 24 Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest oder 48 Stunden zurückliegender PCR-Test).
Die ab 13.1.2022 gültige Coronaschutzverordnung für NRW enthält jedoch eine wichtige Änderung: „Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.“