Bitte um Beachtung der neuen Corona- Schutzverordnung für NRW, diese gilt seit dem 28.12.2021 bis zum 12.01.2022.
Die neue Corona-Schutzverordnung für NRW sieht vor, dass ab Dienstag, dem 28.12.2021 nur noch immunisierte (geimpfte oder genesene) Personen am Sportbetrieb teilnehmen dürfen, die gleichzeitig einen negativen Coronatest vorweisen (nicht länger als 24 Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest oder 48 Stunden zurückliegender PCR-Test).
Für Begleitpersonen (z.B. Eltern, die ihre Kinder zum Sport bringen) gilt 2G.
Wir hoffen natürlich sehr, dass es sich bei dieser Regelung um eine kurze vorübergehende Maßnahme handelt.