Wir freuen uns über den ersten sehr großen Schritt hin zur Wiederaufnahme eines geregelten Sportbetriebs.

Die gestern von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen freuen uns sehr, denn sie ermöglichen uns eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs!

Um festzulegen, wie genau der Neustart für die unterschiedlichen Bereiche des TVWs aussehen wird, benötigen wir jedoch noch konkretere Richtlinien, die wir in den nächsten Tagen erwarten.
Wir werden umgehend darüber informieren, in welcher Form genau wir starten, sobald uns zusätzlich zu den „strengen Abstands- und Hygieneauflagen“ des Landes NRW auch die Freigabe und Umsetzungsschriften der Stadt Leichlingen vorliegen.
Wir freuen uns riesig, Euch bald wieder bei uns zu begrüßen, auch wenn der „neue“ Sportbetrieb völlig anders aussehen wird, als wir es vorher gewohnt waren.

Bleibt achtsam und vorsichtig und vor allem bleibt gesund!

Euer TVW-Vorstand

Für Euch vorab zur Info:

Für Nordrhein Westfalen teilte Ministerpräsident Laschet folgenden Zeitplan mit:

Ab Donnerstag, 7. Mai 2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.

Ab Montag, 11. Mai 2020 ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).
Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).

Ab Samstag, 30. Mai 2020 soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).

Wie bisher auch, gibt uns die Coronaschutzverordnung für NRW (aktuell vom 07.05.2020) den verbindlichen Rahmen, in dessen Grenzen Vereinssport draußen oder in der Halle wieder beginnen kann: unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben, zunächst kein Wettkampfsport!